Datenschutzpanne: Absage für Basler Impftouristen ging gleich an alle

Text: Larissa Gassmann, CH Media, 07. Mai 2021 

Wer im Stadtkanton wohnhaft ist, hat nach wie vor kein Anrecht auf eine Impfung im Kanton Baselland. Kaum anders sieht dies in den restlichen Teilen der Schweiz aus. Bei der Absage an Interessierte leistete sich der Krisenstab nun einen Datenschutzfauxpas.

Wer sich wann und wo impfen kann, bleibt für viele ein Rätsel. An sich ist der Impftourismus innerhalb der Schweiz erlaubt, kaum ein Kanton aber akzeptiert die Anmeldungen auswärtiger Personen. In beiden Basel sorgen nun nicht nur die Unklarheiten zum Thema Impfung für Ärger, sondern auch eine Datenschutzpanne.

Betroffen davon ist unter anderem der 23-jährige Sven (Name geändert). Bereits seit einigen Wochen befindet er sich im Kanton Basel-Stadt auf der Warteliste. Weil er in die fünfte Kategorie fällt, «was an sich eigentlich auch völlig in Ordnung ist», meldet er sich Anfang Woche zusätzlich im Baselland für eine Impfung an. «Schliesslich ist es ja egal, wo man geimpft wird», so Sven. Am Mittwoch folgte allerdings der Dämpfer: Per SMS wurde ihm eine erfolgreiche Abmeldung bestätigt. Zusätzlich erhielt er kurz darauf ein E-Mail.

«Ihre Anmeldung wurde aus unserem System gelöscht, da Sie aufgrund Ihrer angegebenen Adresse offenbar nicht im Kanton Baselland wohnhaft sind», schreibt der Krisenstab Baselland darin. Das Problem: Die Nachricht ging nicht nur an Sven, sondern zusätzlich an 40 weitere Personen. Auch diese hatten zuvor offenbar versucht, sich ausserhalb ihres Wohnkantons für eine Impfung zu registrieren.

Kristenstab: «Der Vorfall wurde intern aufgearbeitet»

Für alle ersichtlich sind dabei sämtliche E-Mail-Adressen, die sich in den meisten Fällen aus Vor- und Nachnamen zusammensetzen. Auch die Antworten, in denen die Betroffenen Kritik am Vorgehen des Krisenstabs äussern, wurden zum Teil erneut an alle Personen versandt. Datenschutztechnisch sei das «eine Frechheit», sagt Sven.

Was ist der Grund für die Panne? Von Seiten des Kristenstabes heisst es, dass der betroffene Mitarbeitende mehrere Personen informieren wollte. Dabei habe er die E-Mail-Adressen aber nicht wie vorgesehen in die Blindkopie-Zeile (BCC) eingefügt, sondern in die An-Zeile. Aus Effizienzgründen seien auch schon in der Vergangenheit mehrere Personen zeitgleich mit einem Versand dieser Art informiert worden.

Vorgekommen sei ein ähnlicher Fauxpas bisher aber noch nie. «Der Vorfall wurde intern aufgearbeitet. Zukünftig werden Anschriften an mehrere Personen durch ein Vieraugenprinzip vor dem Versand überprüft», sagt Roman Häring, Sprecher des Kantonalen Krisenstabes.

Im Baselland werden gleich drei Impfgruppen zusammengefasst

Wie allerseits üblich werden auch im Landkanton prioritär bereits vorregistrierte Personen mit chronischer Erkrankung und solche älter als 50 Jahre geimpft. Dies betrifft über 20’000 Personen. Weil danach aber die weiteren Impfgruppen drei bis fünf zusammengefasst und die Termine nach Reihenfolge der Registrierung vergeben werden, erhoffte sich Sven im Baselland ein früheres Aufgebot. Er kann nicht verstehen, warum das Bundesamt für Gesundheit gross über die Impfung ausserhalb des Wohnkantons informiert, dies aber dann trotzdem abgelehnt wird.

Dazu schreibt Häring: «Die seitens Bund erhaltenen Impfstoffkontingente richten sich an der Wohnbevölkerung aus. Das Gleiche gilt für die Impfinfrastruktur mit den drei Impfzentren und dem entsprechenden Personal.» Ähnlich wie Baselland regeln dies auch andere Kantone. Wie viele Auswärtige schon abgewiesen wurden, erfasse man nicht systematisch, so Häring.

Schreibe einen Kommentar