Nachgefragt: Mitglied erzählt über Chat der Aargauer Maskenkritiker

Text: Larissa Gassmann, Aargauer Zeitung, 17. Dezember 2020

Markus Häni ist Mitglied im Chat der Aargauer Maskenpflicht-Kritiker und mit der Administratorin der Gruppe befreundet. Im Interview gibt er nun Auskunft über den Chat und seine Ansichten.

Pandemie-Leugner, Corona-Skeptiker oder Maskenverweigerer: Wie bezeichnen Sie sich selbst? 

Markus Häni: Ich sehe mich als Kritiker der derzeitigen Corona-Politik. Ich beanstande die Corona-Politik der Schweizer Gesundheitsbehörden, der politischen Behörden und auch die mediale Berichterstattung zu diesem Thema.

Warum beschäftigt Sie dieses Thema derart stark?

Ich bin ein Demokrat und glaube demzufolge an unsere Verfassung. Laut dieser ist der Souverän die oberste Gewalt im Staat. Tatsächlich mache ich mir nun aber Sorgen um die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Folgen der notrechtlichen Massnahmen. Im Chat bin ich, weil ich selbst durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit bin und mich die dort geschilderten Erlebnisse interessieren. Zugleich will ich anderen durch den Austausch helfen.

Zur Person

Der Aargauer Markus Häni ist Mitglied im Vorstand der Freunde der Verfassung. Dieser hat Anfang Oktober das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz ergriffen. Häni engagiert sich auch in der Region und hat in diesem Zusammenhang mit Gleichgesinnten das Aktionsbündnis Aargau gegründet, das sich an das Aktionsbündnis Urkantone anlehnt.

Was ist das Ziel der Gruppe?

Menschen, die keine Maske tragen können, sollen sich dort austauschen und sich gegenseitig Mut machen. Andererseits soll auch die Möglichkeit bestehen, negative Erlebnisse erzählen zu können und andere Mitglieder zu warnen. Einige Geschäfte verweigern selbst Menschen mit einem Maskendispens den Zutritt. Der Chat ist somit eine praktische Rechtshilfe für alle, die diskriminiert und diffamiert werden, weil sie sich ohne Maske im öffentlichen Raum bewegen.

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Nicht alle Mitglieder der Gruppe besitzen allerdings ein ärztliches Attest.

Ob Sie damit richtig liegen, kann ich Ihnen nicht sagen. Wir haben keine rechtliche Grundlage, dies zu kontrollieren. Die Frage ist aber auch nicht relevant. Laut der Covid-19 Verordnung befreien nebst den medizinischen Gründen auch die sogenannten besonderen Gründe eine Person von der Maskenpflicht. Es braucht somit nicht zwingend ein ärztliches Attest.

WAS GILT ALS BESONDERER GRUND?

In den Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung besondere Lage wird als Beispiel für nicht medizinische Gründe ein Handwerker aufgeführt, der aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit keine Maske tragen kann. Unzureichend sind wiederum Selbstdeklarationen. «Eigene Ideen (beispielsweise «weltanschauliche Gründe») genügen nicht», schreibt ein BAG-Sprecher auf Anfrage. Zur Frage, ob und wer die Befugnis hat, Atteste einzusehen, verweist der Sprecher ebenfalls auf die Erläuterung zur Verordnung. Dort steht folgender Satz: «Zum andern sind Personen von der Maskenpflicht ausgenommen, die nachweisen können (bspw. mittels Arztzeugnis), dass sie aus besonderen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können.»

Damit kommen wir zum Sach- und Rechtsattest, das der Bündner Rechtsanwalt Heinz Raschein verbreitet. Dieses wird kritisiert.

Die ganze rechtliche Situation, die wir seit Beginn des Notrechts haben, ist für alle Juristen neu. Die Auffassung von Raschein wurde von Juristen sowohl kritisiert als auch für vertretbar befunden. Ein abschliessendes Urteil steht noch aus. Ein Ladenbesitzer hat gemäss der Covid-19-Verordnung aber nicht das Recht, ein Attest einzusehen. Eine erzwungene Einsicht ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Ich kann allerdings nicht beurteilen, ob Ladenbesitzer wie im Schreiben erwähnt, deswegen tatsächlich angeklagt werden können. Ich plädiere so oder so für mehr Vertrauen vonseiten der Läden. Gerade auch, weil Menschen ohne Maske in der Minderheit sind und stets schiefe Blicke kassieren. Wer jetzt keine Maske trägt, der hat gute Gründe.

Durch dieses blinde Vertrauen könnten aber andere Menschen gefährdet werden. Mitten in der Pandemie ist jeder ein potenzieller Überträger.

Da bin ich nicht einverstanden. Ich halte das persönlich für eine gefährliche Auffassung. Wir wissen auch nicht, ob und wie die Masken schützen, weil es verschiedene, sich widersprechende Studien gibt. Im Laden bewegt man sich zudem immer wieder, dadurch ist ein Abstand gemäss betrieblichem Schutzkonzept gewährleistet. Ich gehe sicher auch nicht extra auf Maskenträger zu.about:blank

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Mit den öffentlich einsehbaren Tipps gefährden die Mitglieder auch die Läden. Wer das Schutzkonzept vorsätzlich verletzt, wird gebüsst.

Diesbezüglich sollten im Chat klarere Regeln zum Schutz von Betrieben erfolgen, die wegen ihrer abweichenden Haltung zur Maskenpflicht gebüsst werden könnten. Dafür werde ich mich einsetzen.

Also würden Sie Betriebe dabei unterstützen, das Schutzkonzept zu umgehen?

Ich werde mich in dem Sinne für klarere Regeln einsetzen, dass Läden vorher gefragt werden, ob man sie im Chat nennen darf oder nicht.  

Können Sie denn dafür garantieren, dass kein Chatmitglied dem Ladenpersonal in irgendeiner Form schadet? 

Wenn ein Mensch ohne Maske einkauft, dann kann er dem Ladenpersonal gemäss Covid 19-Verordnung nicht schaden. Ich kann aber nicht beurteilen, was passiert, wenn ein Ladenbesitzer Einsicht in ein Zeugnis erhalten möchte und dies verweigert wird. Ich kenne vielleicht ein Drittel der Chatmitglieder und habe in diesem Sinne keine Kontrolle. 

Es gibt Vorwürfe, dass sich in der Szene auch Menschen aus der rechten Szene bewegen. Kennen Sie schwarze Schafe?

Auf Telegram gibt es verschiedene Arten von Gruppen. Bei geschlossenen Gruppen, denen man nur auf Einladung beitreten kann, ist die Kontrolle zu hundert Prozent gewährleistet. Es gibt aber auch Gruppen, wo jeder sich äussern kann. Grundsätzlich aber prüfen die Administratoren die Aussagen täglich. Wer rechtsradikale Äusserungen von sich gibt, wird entfernt. An Demonstrationen ist es anders. Natürlich gibt es dort einzelne Menschen, die extreme Standpunkte vertreten. Ich kann als Veranstalter nicht kontrollieren, wer an die Kundgebungen kommt. Gleichzeitig möchte ich festhalten, dass die Bezeichnung «rechtsradikal» im Zusammenhang mit Coronakritikern in den Medien unreflektiert und inflationär verwendet wird. Ich war an einigen Demonstrationen und bin mit vielen aus der Szene in Kontakt. Ich bezeichne die Bewegung als sehr breite Gruppe. Sie umfasst Menschen aus allen Schichten, die sich für die verfassungsmässig garantierten Grundrechte einsetzen. Es gibt nur wenige Menschen mit extremen Ideen, hinter denen wir allerdings nicht stehen.

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